Kreis Höxter (red). Zerrissen, bemalt oder in der Hosentasche mitgewaschen: Wenn eine Banknote stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, wird sie nicht sofort wertlos. Ein zerrissener Schein kann mit transparentem Klebenband repariert werden. Ist eine Hälfte des Scheins verloren gegangen gilt: Wenn die größere Hälfte des Scheins noch existiert, ist er als Zahlungsmittel weiterhin gültig. Auch beschriebene oder bemalte Scheine können weiter verwendet werden. Allerdings sind Händler nicht verpflichtet die beschädigten Banknoten anzunehmen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Es empfiehlt sich daher der Umtausch bei einer Bank. Sollte die eigene Hausbank den Schein nicht annehmen, können sich Betroffene an die Deutsche Bundesbank wenden. Sie ist auch die richtige Ansprechpartnerin, wenn es um fast gänzlich zerstörte Geldscheine geht. Können Betroffene nachweisen, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen, von denen weniger als die Hälfte vorliegen, vernichtet wurden, ist ein Umtausch möglich. Durch die Hochwasserkatastrophe in Deutschland bearbeitet die Deutsche Bundesbank derzeit eine außergewöhnlich hohe Zahl solcher Anträge.
Foto: Verbraucherzentrale NRW