Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Ein Großbrand wie kürzlich in Essen: Bei Katastrophen können Betroffene oft nur noch ihr Leben retten, im Haus oder in der Wohnung aber ist alles zerstört. So war es auch bei der Flutkatastrophe. Wie belegt man dann bei der Versicherung den Schaden? Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene bei großen Schäden trotz vernichteter Dokumente bei der Versicherung den entstandenen Schaden belegen können. Ein Tipp zur Vorbeugung: Kopien der wichtigsten Unterlagen vorab außerhalb der Wohnung sichern.

Was tun, wenn Versicherungsunterlagen vernichtet sind?

Die Versicherung kann Kopien oder Ersatzverträge zur Verfügung stellen. Wer noch weiß, welche Versicherung er bei welchem Anbieter abgeschlossen hat, sollte die Unternehmen kontaktieren. Bei einem Anruf ist es ratsam, zum Nachweis des Telefonats das Datum und den Zeitpunkt des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners zu notieren. Wer sich nicht an die Versicherungsunternehmen erinnern kann, kann bei der Bank Kopien der Kontoauszüge erhalten für den Zeitraum, wenn üblicherweise die Versicherungsbeträge gezahlt werden und so die Gesellschaft identifizieren. Für alle Gesellschaften, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert sind, finden sich dort Kontaktdaten im Internet. Auch über diesen Weg können Vertragskopien angefordert werden.

Wie weise ich den entstandenen Schaden nach?

Betroffene müssen Hausrat und Gebäude vor weiteren Schäden bewahren, also bei Wasserschäden beispielsweise den Haupthahn abdrehen. Vor dem Aufräumen aber sollte man alles fotografieren, besser noch filmen und eine Schadensliste erstellen mit allen zerstörten oder beschädigten Gegenständen. Idealerweise fügt man Einkaufsbelege hinzu. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollte man den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis aus dem Gedächtnis aufschreiben. Möglich sind auch Nachweise durch Fotos oder Filme der Wohnung, zum Beispiel von Partys oder Festen.

Wie schnell erhalte ich Geld bei der Schadensregulierung?

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen lange auf eine Regulierung des Schadens warten. Doch Betroffene können bei der Versicherung auf eine Abschlagszahlung drängen: Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, können sie spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen. Darauf haben Betroffene einen gesetzlichen Anspruch.

Wie sichere ich vorbeugend wichtige Unterlagen?

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Versicherungen, Ausweiskopien oder Vollmachten ist generell empfehlenswert. Wichtig: Kopien sollten außerhalb des Haushalts deponiert werden, zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder digital in einer Cloud.

Was ist über die Hausratversicherung abgesichert?

Kurz gesagt: Alle beweglichen Gegenstände. Die Hausratversicherung tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis in neuwertigem Zustand, also der Neuwert ersetzt. Weitere Naturgefahren sind über die Elementarschadenversicherung versicherbar.

Weiterführende Infos und Links:

Mehr zur Hausratversicherung unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13889 

Bei Konflikten mit der Versicherung bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Rechtsberatung an: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/1483

Foto: Verbraucherzentrale NRW/adpic

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255