Kreis Höxter (red). Aktuell erreichen die BeSte Stadtwerke vermehrt Informationen über aggressive Telefonwerbung. Mögliche Türöffner sind hierbei, dass angeblich die Strom- und Gasverträge geprüft werden müssten oder Informationen vom Strom- oder Gaszähler benötigt würden. Weiterhin geben sich die Personen als Mitarbeiter der ‚Stadtwerke‘ aus oder berufen sich auf eine angebliche Partnerschaft mit den hiesigen Stadtwerken. Im weiteren Gesprächsverlauf werden häufig weitere Daten (z.B. Zählerstände, Zählernummer oder persönliche Daten) abgefragt. Durch dieses Vorgehen werden in Wirklichkeit häufig langfristige Stromlieferungsverträge „bestellt“ ohne dass sich die Kunden dessen bewusst zu sind.
Die BeSte Stadtwerke GmbH, weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Partner der BeSte handelt. „Es werden generell keine Aufträge für die Energielieferung an der Haustür oder am Telefon beworben oder verkauft. Ebenso arbeiten wir nicht mit einem anderen Energievertrieb zusammen“, erläutert Vertriebsleiter Dietmar Hillebrand und gibt folgenden wichtigen Hinweis: „Uns als Lieferant liegen alle vertragsrelevanten Daten der Kundinnen und Kunden vor. Die Zählernummer oder Ähnliches müssten wir daher nicht über diese Wege abfragen.“
Der lokale Energieversorger ruft daher zu Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Bei Unsicherheiten wird der Griff zum Telefon empfohlen, ein kurzer Anruf bei den BeSte Stadtwerken genügt um Sicherheit zu schaffen.
Sollten Sie dennoch Daten weitergeben haben, gibt der Vertriebsleiter folgende Tipps: „Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, haben Sie ein Widerrufsrecht, von dem Sie dringend Gebrauch machen sollten. Achten Sie darauf, ob Sie Post (ggf. auch per E-Mail) von einen Strom- oder Gasanbieter bekommen. Hilfreiche Tipps zu diesem Thema gibt es ebenfalls bei der Verbraucherzentrale und unerlaubte Telefonwerbung kann bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.“
Bei Rückfragen steht auch der Kundenservice der BeSte Stadtwerke gerne zur Verfügung und unterstützt bei der Ausübung der Widerufsrecht.