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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). „Mit Bedauern nehmen wir die Entscheidung der Trianel-Gruppe zur Kenntnis, das bei Amelunxen, Ottbergen und Bosseborn geplante Pumpspeicherprojekt nicht weiterzuverfolgen. Es ist allerdings zu akzeptieren, dass im Augenblick die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht gegeben sind“, so die Abgeordneten Matthias Goeken und Christian Haase in einer ersten Reaktion auf die Veröffentlichung der Firma Trianel.

„Das Land NRW hat sich während gesamten Planungsphase immer wieder aktiv für eine Umsetzung eingesetzt“, unterstreicht MdL Matthias Goeken das energiepolitische Interesse an dem Projekt. „Speicherkapazitäten sind mittel- bis langfristig notwendig. Die Bundesregierung hält aber nach einem aktuellen Bericht andere Flexibilisierungsoptionen kurzfristig für kostengünstiger. Es wird deshalb vor allen Dingen in Forschungsprojekte investiert. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein solches Projekt, vor allen Dingen vor dem Hintergrund hoher Investitionskosten, nicht realisieren. Das Risiko tragen ja zuletzt kommunale Stadtwerke, die in Verantwortung gegenüber ihren Bürgern keine hohen Risiken eingehen können. Leider sind aktuell deutschlandweit bereits ähnliche Vorhaben gestoppt worden“, geht MdB Christian Haase auf die Rahmenbedingungen ein.

Abschließend betonen die beiden Abgeordneten: „Wir danken allen Beteiligten, von den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Ortschaften, den Grundeigentümern, den Behörden und Ratsvertretern bis hin zu den Investoren für den professionellen Umgang mit dem Projekt. Alle Dialoge wurden transparent und auf Augenhöhe geführt. Insbesondere der unter Leitung von Uwe Scherding eingerichtete Arbeitskreis in Amelunxen hat beispielhaftes in Sachen von Bürgerbeteiligung geleistet.“

Hintergrundinformationen (Auszug aus dem aktuell veröffentlichten Sechsten Monitoring-Bericht zur Energiewende 2018 (Berichtsjahr 2016)):

„Pumpspeicherkraftwerke sind eine etablierte und bewährte großtechnische Speicherform. Im Jahr 2016 waren Pumpspeicherkraftwerke mit einer Netto- Nennleistung von 9,4 GW an das deutsche Netz angeschlossen, darunter auch Pumpspeicherkraftwerke in Luxemburg und Österreich mit einer Leistung von zusammen rund 3,1 GW. Neue Anlagen mit einer Leistung von 372 MW, die von Österreich ins deutsche Netz einspeisen werden, befinden sich derzeit in Bau. 

In Zukunft wird ein immer größerer Teil unseres Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Windenergie und Photovoltaik werden dabei die Hauptanteile stellen (siehe Kapitel 4). Bei beiden Energieformen fluktuiert die Einspeisung in Abhängigkeit vom Wetter und Tageszeit. Dies muss ein Stromsystem der Zukunft berücksichtigen. Daher muss das Stromsystem flexibler werden. Gemeinsam mit anderen Flexibilita?tsoptionen wie z. B. flexiblen Verbrauchern und Erzeugern können Speicher bei einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zur Versorgungssicherheit beitragen (siehe auch Grünbuch Strommarkt des BMWi).

Sie können helfen, Erzeugung und Verbrauch zu entkoppeln. Zusätzlich können sie Regelleistung erbringen und so dazu beitragen, die Netzfrequenz stabil zu halten. Die Energiewende hängt kurz- und mittelfristig nicht vom Ausbau von Stromspeichern ab. Flexible Verbraucher und Spitzenlastkraftwerke können – auch im Zusammenspiel mit innovativen Gescha?ftsmodellen und Digitalisierung (siehe Kapitel 12.2) – Schwankungen zwischen Stromangebot und -nachfrage auch bei sehr hohen Anteilen von erneuerbaren Energien ausgleichen. Zudem sind Speicher bislang teilweise teurer als andere Flexibilita?tsoptionen. Um jedoch dem absehbaren mittel- bis langfristigen Bedarf an Speichern gerecht zu werden, fördert die Bundesregierung bereits heute die Weiterentwicklung von Technologien zur Erschließung von Kostensenkungspotenzialen im Rahmen der „Forschungsinitiative Energiespeicher“ (siehe Kapitel 3).

Relevante Speichertechnologien sind Batteriespeicher, Pumpspeicher, Druckluftspeicher und Power-to- X-Erzeugnisse wie Power-to-Gas. Stromspeicher haben unter anderem nach EnWG bzw. EEG bei der Stromentnahme den Status eines Letztverbrauchers und unterliegen daher im Prinzip den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen. Tatsächlich ist aber die überwiegende Zahl von Speichern von den meisten dieser Verpflichtungen freigestellt. Voraussetzung ist, dass die Speicher wieder Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Grundsätzlich soll der Wettbewerb über den Einsatz einzelner Flexibilita?tsoptionen bestimmen. Entscheidend sind dabei Effizienz und Wirtschaftlichkeit.“

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