Kreis Höxter (red). Die Verbraucherzentrale im Kreis Höxter - mobil & digital - erhält aktuell Anfragen von Kund:innen der E.ON Energie Deutschland GmbH über sehr auffällige Preiserhöhungen zum 1. Februar 2025. Dabei steigt der Preis in den gemeldeten Fällen für eine Kilowattstunde von 24 Cent auf 60 Cent pro Kilowattstunde.
In den gemeldeten Fällen erhöht E.ON den Preis für eine Kilowattstunde Strom um über 100 Prozent.
Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr geht es um rund 1250 Euro höhere Kosten.## Durch Kündigung und Anbieterwechsel können Kund:innen weiterhin günstig versorgt werden.
„Die Preiserhöhung sollte im Weihnachtstrubel nicht untergehen“, so Ute Delimat, Leiterin Verbraucherzentrale NRW Kreis Höxter. „Bei der vorliegenden Preiserhöhung von E.ON besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2025. So haben Ratsuchende noch die Gelegenheit, zu einem wesentlich günstigeren Vertrag eines anderen Anbieters zu wechseln und damit deutlich Geld zu sparen.“
Wichtig dabei ist, dass die Sonderkündigung am 31. Januar 2025 bei E.ON eingegangen sein muss. In der Regel kündigt der neue Stromanbieter den Vertrag mit E.ON für den Kunden. Hier sollte man sich vom neuen Anbieter versichern lassen, dass die Kündigung rechtzeitig an E.ON verschickt wird oder selbst bei E.ON kündigen. Aus Nachweisgründen sollte die Kündigung am besten per Einwurf-Einschreiben verschickt werden.
Alternative und ggf. günstigere Tarife können Verbraucher:innen über Online-Vergleichsportale finden, beispielsweise bei Verivox oder Check24.
Weitere Informationen erhalten Ratsuchende auch online bei der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie oder telefonisch bzw. per E-Mail über die Verbraucherzentrale im Kreis Höxter - mobil & digital - von Mo-Fr, 9-17 Uhr, Tel.: 0211 54 2222 11, E-Mail: