Marienmünster (red). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld und über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.
Schöffinnen und Schöffen sollen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden aufgrund einer von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 für fünf Jahre gewählt.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Marienmünster wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Marienmünster (www.marienmuenster.de).
Interessenten können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Marienmünster für das Schöffenamt bewerben.
Kontaktdaten der Stadt Marienmünster für die Bewerbung zur Schöffin bzw. zum Schöffen:
Amt für Ordnung und Soziales, Katharina Rheker, Tel.: 05276/9898-20 | Mail: