Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 25. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Für viele Studenten sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit zum Geldverdienen. Auch Studenten im Kreis Höxter jobben, um ihr Einkommen aufzubessern. Hierbei gilt: Wenn der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. „Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt und das unabhängig davon, wie viel Geld Studenten dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Sobald sich die Beschäftigung aber verlängert und die bisher kurzfristige Tätigkeit jetzt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden.

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit der Beschäftigung mehr als 20 Stunden beträgt. Dagegen sind keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen, wenn alle befristeten Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr ausgeübt werden. Dabei werden alle befristeten Jobs im Laufe eines Jahres, zurückgerechnet vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung, mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils mehr als 20 Stunden berücksichtigt. Folge: Die Beschäftigung, mit der die Grenze überschritten wird, ist dann komplett sozialversicherungspflichtig.

„Ist ein Student über seine Eltern oder den Ehepartner familienversichert und übt er lediglich eine kurzfristige Beschäftigung in seinen Semesterferien aus, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Bei Studenten, die nicht ausschließlich kurzfristig beschäftigt sind, das Studium jedoch weiterhin im Vordergrund steht (Werkstudentenprivileg), ist die maßgebende Gesamteinkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung zu beachten. Diese liegt in diesem Jahr bei monatlich 470 Euro. Wird diese Grenze überschritten, kommt möglicherweise eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten in Betracht“, so Wehmhöner.

Übrigens: Für kurzfristige Beschäftigungen, die frühestens am 1. Juni 2021 begonnen hatten, wurde die Zeitgrenze vorübergehend von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf vier Monate oder 102 Arbeitstage erhöht. Die coronabedingte Erhöhung der Grenze galt nur bis zum 31. Oktober 2021 und wurde nicht verlängert.

Weitere Informationen rund ums Studium und zur Krankenversicherung während der Semesterferien gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder online unter aok.de/nw Stichwort ‚Krankenversicherung für Studierende‘.

Foto: AOK/hfr

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255