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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Bei der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen ist immer wieder zu beobachten, dass Gewässeranlieger aus Bächen und Flüssen Wasser abpumpen, um ihre Gärten zu bewässern, Fässer zum Tränken von Tieren oder den heimischen Pool mit Wasser zu füllen. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer jedoch grundsätzlich verboten. Darauf weist der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde hin.

„Mit dem Abpumpen schaden sie nachhaltig den Tieren und Pflanzen, die in und an den heimischen Gewässern leben“, erklärt die Leiterin der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter, Dr. Kathrin Weiß. Außerdem verstoßen sie damit gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Gesetzlich erlaubt ist lediglich das Abschöpfen von Bachwasser in kleinen Mengen mit Handschöpfgefäßen, wie Eimern oder Gießkannen. „Bei der anhaltenden Hitze und Trockenheit sollte aber auch darauf verzichtet werden, um ökologische Schäden zu verhindern“, wirbt sie um Verständnis.

„Einige Bäche und Flüsse führen derzeit so wenig Wasser, dass viele Tiere im und am Gewässer unter der Wasserknappheit sehr zu leiden haben“, betont Dr. Weiß. Daher appelliert sie zur Erhaltung der Umwelt beizutragen und den Garten nicht mit Bachwasser zu bewässern. Dafür sollte gesammeltes Regenwasser genutzt werden. Wenn das nicht ausreicht, ist die sparsame Verwendung von Trinkwasser angeraten.

Nur in Ausnahmefällen, wenn vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erteilt wurde, ist es zulässig, aus einem oberirdischen Gewässer durch Abpumpen oder Anstauen Wasser zu entnehmen. Aber auch Inhaber derartiger Erlaubnisse sind zurzeit gefordert, mit Rücksicht auf die Trockenheit aus den Gewässern möglichst gar kein Wasser oder nur äußerst sparsam Wasser zu entnehmen.

Fragen hierzu beantwortet der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer 0 52 71 / 965 – 44 00.

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