Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Angehörige geraten bei der häuslichen Pflege schnell an ihre Grenzen. Der sogenannte ‚Entlastungsbetrag‘ aus der Pflegeversicherung kann Pflegende dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Die Übertragbarkeit des Entlastungsbetrages von 125 Euro monatlich wurde Corona bedingt um drei Monate verlängert. „Wegen der Corona-Pandemie können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag für Hilfen im Alltag aus 2019 noch bis zum 30. September abrufen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Mit der Pflegereform 2017 wurden nicht nur die neuen Pflegegrade, sondern auch neue Leistungen für Pflegebedürftige eingeführt. So erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5) in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die Angebote haben das Ziel, die Pflegenden zu entlasten, unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu führen und am sozialen Leben teilzunehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox ‚Pflegeberatung‘ mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Weitere Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten die AOK-Pflegeberater unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-185029.

Foto: AOK/hfr

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255