Marienmünster (red). Seit dem 01.07.2020 gilt die durch die Bundesregierung beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent für den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon sind auch die Wasserabrechnungen für das Jahr 2020 betroffen. Nach aktueller Rechtsauslegung ist der Umsatzsteuersatz entscheidend, der zum Ende des Abrechnungszeitraums gilt. Daher ist der gesenkte Steuersatz von fünf Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 gültig. Aufgrund dessen wird die Stadt Marienmünster keine Zwischenablesung durchführen. Eine Anpassung der ausstehenden Vorauszahlungen zum 15. August und 15. November wird ebenfalls nicht erfolgen. Die Abrechnung und die Verrechnung der Vorausleistungen erfolgen dann zum Jahresende für das gesamte Jahr 2020 mit dem ermäßigten Steuersatz von fünf Prozent.