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Samstag, 26. Oktober 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Ab Montag, 13. Juli, müssen sich Besucher am Klinikum Weser-Egge nicht mehr telefonisch anmelden. Wegen des hohen Gesundheitsrisikos der geriatrischen Patienten gilt eine Ausnahme für das St. Rochus Krankenhaus Steinheim: Hier müssen Besuche weiterhin bis zum Vortrag um 14 Uhr angekündigt werden, Besuchszeit täglich von 14 bis 18 Uhr.

Die Besuchszeiten an den anderen Standorten – St. Ansgar Krankenhaus Höxter, St. Josef Hospital Bad Driburg und St. Vincenz Hospital Brakel – sind auf 14 bis 19 Uhr festgelegt. Besuche sind jeweils für 20 Minuten mit bis zu 2 Personen erlaubt. 

"Die niedrigen Fallzahlen der vergangenen Wochen lassen eine weitere Öffnung unserer Häuser zu. Allerdings sind zum weiteren Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter umso mehr die Disziplin und das umsichtige Verhalten der Besucher gefordert. Bei steigenden Infektionszahlen können wir natürlich zum Schutz aller eine Rückkehr zu strengeren Regeln nicht ausschließen", erklärt Stefan Kruse, Leiter der Allgemeinen Verwaltung. 

Besucher werden weiterhin am Eingang mit ihren persönlichen Daten registriert, um im Bedarfsfall eine Rückverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. So fordert es auch das Gesetz. Dafür müssen Besucher einen Fragebogen ausfüllen, mit dem sie gleichzeitig bestätigen, dass sie frei von Symptomen sind. Pro Standort ist eine maximale Anzahl von Besuchern pro Stunde festgelegt. "Wir bitten um Verständnis, wenn es eventuell zu Wartezeiten kommen kann, und empfehlen Angehörigen, ihre Besuche weiterhin untereinander abzusprechen", sagt Stefan Kruse.

Er appelliert außerdem, sich dringend weiter an die bestehenden Hygieneregeln zu halten: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Detaillierte Informationen zu den Schutzmaßnahmen erhalten Besucher am Eingang oder unter www.khwe.de

Eine Ausnahme der Besucherregeln gilt für Patienten mit Verdacht auf Covid-19: Sie dürfen bis zum Ergebnis keinen Besuch erhalten. Bei bestätigten Fällen gilt weiterhin, dass der Besuch mit dem jeweiligen Chefarzt abzustimmen ist.

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