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Samstag, 26. Oktober 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Insgesamt eine Million Euro stellt das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise bereit. 15.000 Euro fließen davon aufgrund der Einwohnerzahl in den Kreis Höxter. Ab sofort können Förderanträge in Höhe von maximal 500 Euro an den Kreis Höxter gestellt werden.

„Das ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement im Kreis Höxter hat uns auch in der Corona-Krise geholfen“, sagt Landrat Friedhelm Spieker. Mit den Fördermitteln des Landes sollen deshalb insbesondere die Arbeit und Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort unterstützt werden. „Die maximal 500 Euro sollen helfen, damit die große Schar an Ehrenamtlichen ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser umsetzen können.“ Beispielsweise können Kosten zur Materialbeschaffung für das Nähen von Mund- und Nasen-Schutzmasken erstattet oder Einkaufsdienste unterstützt werden.

„Damit wir das Geld auch gerecht verteilen können, sollen interessierte Vereine und Initiativen bei uns einen Antrag stellen“, erläutert Kreisdirektor Klaus Schumacher. Das Verfahren sei ganz einfach – es müsse lediglich eine DIN A4 Seite ausgefüllt werden, die im Internet zum Download angeboten wird. „Wir wollen es so unbürokratisch wie möglich halten“, so Schumacher. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht, Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge in der Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter bearbeitet. „Das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Angesichts der höchstmöglichen Fördersumme von 500 Euro, können mit den 15.000 Euro mindestens 30 Projekte im Kreis unterstützt werden.

Anträge stellen können Freiwilligenagenturen sowie andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort. „Das Spektrum der förderfähigen Aktivitäten ist vom Land bewusst groß gehalten worden“, erläutert Ehrenamtsmanagerin Bernadett Walker. Als Beispiele nennt sie Kosten für das Material zum Nähen von Behelfsmasken, für den Kauf von Schutzbekleidung, zur Einrichtung von Videokonferenzen oder für Fahrtkosten bei Nutzung von Autos und Lieferwagen. Ganz wichtig sei allerdings eine Einschränkung, so Walker: „Die Auszahlung von Mitteln an Einzelpersonen ist ausgeschlossen.“

Die Landesmittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Somit sind auch Kosten abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die ein Verein oder eine Organisation in Vorleistung getreten ist. „Das betrifft auch Maßnahmen, die bereits geplant sind oder schon begonnen haben“, erläutert Walker. Ein Eigenanteil ist nicht notwendig.

Alle weiteren Informationen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.kreis-hoexter.de/4618. Das ausgefüllte Antragsformular kann in der Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter eingereicht werden oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden.

Foto: Kreis Höxter

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