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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Für Bezieher von Sozialleistungen übernimmt der Kreis Höxter die Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe. „Welche Miethöhen in der Region angemessen sind, wollen wir durch eine Erhebung bei Vermietern feststellen“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales, Klaus Brune.

Rund 4000 stichprobenartig ausgewählte Vermieter erhalten in diesen Tagen Fragebögen. Die Daten werden selbstverständlich anonymisiert ausgewertet. Der Datenschutz ist gewährleistet“, versichert Brune. Für die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen ist ein frankierter Freiumschlag beigefügt.

Die zuständigen Sozialhilfeträger sind verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft anhand eines schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung und Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft für den Kreis Höxter zu ermitteln. Dies ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts erforderlich. „Mit einem solchen schlüssigen Konzept soll der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚angemessenen Unterkunftskosten‘ gesetzeskonform und gerichtsfest konkretisiert werden“, erläutert Fachbereichsleiter Klaus Brune.

Eine solche Erhebung wurde im Kreis Höxter bereits im Jahr 2015 mit sehr guter Beteiligung durchgeführt. „Wir bitten die angeschriebenen Vermieter darum, sich an der Erhebung zu beteiligen“, hofft Landrat Friedhelm Spieker auf eine erneute hohe Beteiligung.

Mit der Erstellung des Gutachtens zu den angemessenen Mietwerten in den zehn Städten hat der Kreis Höxter erneut das Forschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ aus Hamburg beauftragt, das schon die erste Erhebung durchgeführt hatte. Die damals ermittelten Richtwerte waren mit dem ersten schlüssigen Konzept im Mai 2016 in Kraft getreten, das 2018 fortgeschrieben wurde. Das beauftragte Forschungsinstitut hat bundesweit bereits für mehr als 40 Kommunen Gutachten erstellt und verfügt über langjährige Erfahrungen bei Wohnungsmarktanalysen.

Foto: Kreis Höxter

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