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Samstag, 26. Oktober 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat für den heutigen Dienstag, 10. März 2020, einen Erlass angekündigt, der den Umgang mit Veranstaltungen in Bezug auf die Ausbreitungslage des Coronavirus regeln soll. Demnach sollen grundsätzlich alle Veranstaltungen mit mehr 1.000 Besuchern abgesagt werden. Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern gilt wie bisher eine Einzelfall-Abwägung durch die örtlichen Ordnungsbehörden in Abstimmung mit den Kreisgesundheitsämtern.

Gemeinsam mit Landrat Friedhelm Spieker haben die Bürgermeister der zehn Städte sich in ihrer heutigen Dienstbesprechung darauf verständigt, möglichst einheitliche Kriterien bei der Bewertung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern hinsichtlich ihres Risikopotenzials zu verwenden. Im Anschluss an die Dienstbesprechung haben sich die Leiter der Ordnungsämter der Städte gemeinsam mit dem Kreis Höxter den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Bezug auf die Risikobewertung angeschlossen. 

In diese Risikobewertung fließen konkret ein:

  • die Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.),
  • die Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.) und
  • der Ort der Veranstaltung und die Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).

„Der Schutz der Bevölkerung und die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus müssen derzeit oberste Priorität haben“, sagt Warburgs Bürgermeister Michael Stickeln als Sprecher der Bürgermeister im Kreis Höxter. „Mit unserem gemeinschaftlichen Vorgehen möchten wir auch zur Planungssicherheit beitragen. Gleichzeitig hoffen wir, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen wie zum Beispiel angeordnete Absagen die Ausnahme bleiben. Organisatoren sollten bei einem erhöhtem Risiko ihrer Veranstaltung geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung treffen oder eigenständig von einer Durchführung absehen.“

Das Gesundheitsamt des Kreises Höxter steht auch weiterhin in engem Kontakt mit den Ordnungsämtern der Städte.

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