Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 26. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

OWL (red). Beim Feuerwerksverkauf haben Betriebe in Ostwestfalen-Lippe im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Bei ihren Kontrollen zum Jahreswechsel haben die Fachbeamten der Bezirksregierung 24 Mängel beanstandet. Im Jahr 2018 lag die Zahl noch bei 41. 

Insgesamt 166 Betriebe haben die Mitarbeiter des Dezernates für Arbeitsschutz bei ihrer Überwachungsaktion zwischen dem 27. und dem 31. Dezember 2019 überprüft. In zwei Fällen wurden die zulässigen Lagerhöchstmengen von Feuerwerkskörpern deutlich überschritten (2018: fünf Überschreitungen). Die Fachbeamten ordneten daraufhin vor Ort an, die Lagermengen auf das gesetzlich zulässige Maß zu reduzieren. 

In einem Fall musste ein Produkt aus dem Verkauf genommen werden, weil die für den freien Verkauf zulässige Nettoexplosivstoffmasse überschritten war. 

Weitere 21 Verstöße gegen Anzeigefristen des Verkaufs sowie Produktsicherheit und Sicherheitsbestimmungen haben die Mitarbeiter der Bezirksregierung registriert (2018: 36). Damit ist die Anzahl der festgestellten Verstöße im Vergleich zu 2018 deutlich zurückgegangen.

Neben den Verstößen gegen die Lagerhöchstmengen lag ein weiterer Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei unzureichenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung und nicht ordnungsgemäßen Fluchtwegen. Diese Fehler konnten bei den Kontrollen vor Ort direkt behoben werden. 

„Märkte, in denen Mängel festgestellt werden, erhalten von uns entsprechende Schreiben. Das Versäumen von Anzeigefristen vor dem Feuerwerksverkauf ist eine Ordnungswidrigkeit. Beim Überschreiten der zulässigen Lagerhöchstmengen wird zudem geprüft, ob der Verdacht eines Straftatbestandes vorliegt“, sagt Antonius Kümmel vom Dezernat für Arbeitsschutz. 

Illegales Feuerwerk, wie sogenannte Polenböller, haben die Fachbeamten bei ihren Kontrollen nicht vorgefunden. Bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen stellten sie ebenfalls keine Probleme fest. 

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255