Kreis Höxter (red). „Die flächendeckende Bereitstellung eines Angebots der Anonymen/Vertraulichen Spurensicherung scheitert häufig an finanziellen Barrieren. Ein Kernelement ist hierbei die fehlende Finanzierung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Befunddokumentation und der erforderlichen Laboruntersuchungen. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen fordert, die bestehende Lücke zur Refinanzierung von ärztlichen und/oder labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der anonymen/vertraulichen Sicherung von Spuren bei Opfern von Gewalt endlich zu schließen.“, so Viola Wellsow, Vorsitzende der Frauen Union Kreis Höxter. Die Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen wird nun auf der Bundesebene aktiv: Ein entsprechender Antrag wird auf der Bundestagung der Frauen Union Deutschlands Mitte September 2019 gestellt. Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass insbesondere von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nach einer erlittenen Gewalttat häufig nicht in der Lage sind, sich an die Polizei zu wenden, um die Tat anzuzeigen. Ohne Strafanzeige jedoch werden Tatspuren im Regelfall nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung. Allein die mündliche Aussage der Opferzeugin ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend. Die Anonyme/Vertrauliche Spurensicherung ist ein Verfahren, das Opfern im direkten Anschluss an die Gewalttat ermöglichen soll, Tatspuren für ein mögliches späteres Strafverfahren zu sichern. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die flächendeckende Umsetzung der Anonymen Spurensicherung (ASS) jährlich 400.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt in diesem Jahr das Anschaffen einheitlicher Spurensicherungstests, womit die CDU/FDP-geführte Landesregierung einen lange vorgetragenen Kritikpunkt ausräumt. Im Landeshaushalt haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP dafür zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bei den Maßnahmen zur ASS handelt es sich nicht um eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Daher dürfen die Krankenkassen weder die Kosten für die ärztlichen und labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der ASS noch für die Spurensicherungssets übernehmen.
Anzeige