Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

NRW (red). "Das Urteil ist ein Durchbruch für den Tierschutz, auch wenn unsere Revision formal betrachtet nicht erfolgreich war. Die Tötung männlicher Eintagsküken muss nach einer Übergangszeit nun eingestellt werden", kommentierte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werde das Ministerium diese sorgfältig auswerten und verbleibende Handlungsoptionen ausloten. Mit dem Urteil hat das Gericht zwar die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, allerdings auch festgestellt, dass die Praxis der Tötung männlicher Eintagsküken nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz des Tierschutzes. 

"Das Bundeverwaltungsgericht hat klar von einer Übergangszeit gesprochen. Ich erwarte daher, dass angesichts des erheblichen technischen Fortschritts das Bundeslandwirtschaftsministerium schnellstmöglich die Rahmenbedingungen fördert, das Töten männlicher Küken zu unterbinden. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss ein Ausstieg aus der Kükentötung sein. Die Wirtschaft soll schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Die Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife, sind also sehr zeitnah umsetzbar", sagte Ministerin Heinen-Esser. 

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums werden in Deutschland jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, auch mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss zu nehmen: "Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Auch Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife."

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255