Steinheim (red). Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2018 werden in der Zeit vom 16. November bis einschließlich 8. Dezember die Strom-, Gas- und Wasserzähler in der Gemeinde Steinheim durch Beauftragte der BeSte Stadtwerke GmbH abgelesen. Aufgrund des technischen Fortschritts sind bereits zahlreiche elektronische Wasserzähler eingebaut worden, die am Jahresende durch die BeSte Stadtwerke GmbH fernausgelesen werden. Hier ist eine persönliche Ablesung nur noch für die verbleibenden Strom-, Gas- und kundeneigenen Wasserzähler (Gartenbewässerung, Eigengewinnungsanlagen etc.) erforderlich.
Der Ableser weist sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem Personalausweis aus. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die BeSte Stadtwerke GmbH zurück zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stände online unter www.beste-stadtwerke.de/ablesung bis spätestens 14. Dezember 2018 mitzuteilen. Sollten keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2018 geschätzt.
Der Zählerstand per 31.12.2018 wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass nicht-plausible Zählerstände, z. B. bei Mehr- oder Minderverbräuchen vom Ableser aus organisatorischen Gründen fotografiert werden.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Soweit Zähler frei in Räumen stehen (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.