Kreis Höxter (red). Der Wunsch nach eigenen vier Wänden ist groß – besonders bei jungen Familien. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch in diesem Jahr im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Erwerb und die Modernisierung einer eigengenutzten Immobilie mit zinsgünstigen Darlehen, auf die außerdem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Die Förderung ist möglich, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. „Wer privat ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren möchte, sollte zuvor die Chancen einer Förderung prüfen lassen“, ist die Empfehlung. Der Kreis Höxter bietet hierzu eine kostenlose Beratung an. Aber auch auf der Internetseite des Kreises Höxter www.kreis-hoexter.de unter der Dienstleistung „Wohnraumförderung“ sind Informationen und weiterführende Links zu den einzelnen Fördermöglichkeiten aufgeführt.
Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt das Land Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderte Menschen beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims. Aber auch für die Modernisierung eines mindestens fünf Jahre alten Familienheims können Fördermittel beantragt werden. Eine vierköpfige Familie, die ein Einfamilienhaus bauen oder kaufen möchte, kann mit einem zinsgünstigen Landesdarlehen in Höhe von 90.000 Euro rechnen. Die Modernisierung eines Familienheims kann mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist immer, dass die erforderlichen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte aber auch den Mietwohnungsbau unterstützen und fördert daher den Bau oder die Modernisierung von Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen.
Wichtig ist, dass die Förderanträge für den Erwerb unbedingt zuerst beim Kreis gestellt werden, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Soll der Neubau oder die Modernisierung gefördert werden, darf mit den Baumaßnahmen erst nach der Bewilligung der Fördermittel begonnen werden. Für die Beratung stehen die Mitarbeiter aus dem Bereich Wohnungsbauförderung telefonisch unter der Nummer 05271 965 4143 oder 4141 oder nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.