Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 24. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Paderborn/Steinheim (red). Ab dem 4. Juni verhandelt die 5. große Stafkammer des Landgerichts Paderborn ab 9 Uhr in Saal 106 gegen einen 1989 geborenen Angeklagten aus Steinheim, dem gewerbsmäßiger Betrug in 19 Fällen vorgeworfen wird, wobei es in vier Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Der Angeklagte soll in 15 Fällen jeweils über die Internetplattform eBay bzw. eBay-Kleinanzeigen Gegenstände, vorwiegend Elektronikartikel, zum Kauf angeboten haben. Mit den einzelnen Käufern soll er sich auf Kaufpreise im jeweils 3- stelligen Bereich geeinigt und diese erhalten haben, ohne jedoch in der Lage zu sein, die Ware zu übersenden. Dadurch soll ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro entstanden sein.

Außerdem soll der Angeklagte in einem Fall versucht haben, ein über die Internetplattform mobile.de angebotenes Fahrzeug zum Kaufpreis von 22.000 Euro zu erhalten, indem er sich als Bankangestellter ausgab, und der Bank des Verkäufers telefonisch die – tatsächlich nicht erfolgte - Überweisung des Kaufpreises bestätigt haben soll. Dies soll dem Bankmitarbeiter aber aufgefallen sein, sodass es zur Übergabe des PKW nicht gekommen sein soll. Letztlich soll der Angeklagte im Frühjahr 2018 als selbständiger Vertreter tätig gewesen sein und durch die Generierung tatsächlich nicht erteilter Aufträge versucht haben, Provisionen zu erhalten. Zur Auszahlung der Provisionen soll es nicht gekommen sein.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255